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Pressemitteilung

Verwaltungsgerichtshof erlaubt ÖDP-Demo für Versammlungsfreiheit

Verwaltungsgerichtshof erlaubt ÖDP-Demonstration für Grundrechte Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Freitagmittag in letzter Minute eine Demonstration der ÖDP für die Wiederherstellung der Grundrechte erlaubt. Die ödp sieht darin eine Grundsatzentscheidung für die Wiederherstellung der Versammlungsfreiheit in Bayern.

Die ÖDP-Demo für Versammlungsfreiheit und Einhaltung der Grundrechte

Verwaltungsgerichtshof erlaubt ÖDP-Demonstration für Grundrechte

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Freitagmittag in letzter Minute eine Demonstration des Vereins "Mehr Demokratie" und der ÖDP für die Wiederherstellung der Grundrechte erlaubt. Die ödp sieht darin eine Grundsatzentscheidung für die Wiederherstellung der Versammlungsfreiheit in Bayern.

ÖDP: "Normalisierung der Grundrechte"

Der Münchner ÖDP-Vorsitzende Thomas Prudlo sagte dem Bayerischen Rundfunk: "Ich bin sehr dankbar, dass die höchste Instanz das nun entschieden hat. Das heißt, in ganz Bayern wird es jetzt möglich sein, kleine Versammlungen wieder durchzuführen. Wir haben das Versammlungsrecht in Bayern erstritten. Und das ist natürlich ein erster kleiner Weg zur Normalisierung der Grundrechte."

Gericht weist Komplettverbot der Demo zurück

Die Stadt München hatte die Versammlung mit Verweis auf die Ausgangsbeschränkungen wegen des neuartigen Coronavirus verboten. Die Veranstalter gingen vor Gericht, am Vormittag verhandelte zunächst das Verwaltungsgericht München und danach der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Der befand in letzter Instanz, wenige Minuten vor Veranstaltungsbeginn, dass die Stadt München über die Versammlung neu entscheiden muss. Stadt erlaubt Demo mit Auflagen

 

 

 

Stadt München erlaubt ÖDP-Demo mit Auflagen

Die erlaubte dann die Demonstration mit Auflagen: Etwa, dass maximal zwölf Teilnehmer kommen dürfen, die zu jeder Zeit den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten müssen.

Im Verlauf der halbstündigen Kundgebung waren laut Polizei kurzzeitig bis zu 20 Menschen da, der Mindestabstand wurde eingehalten. Eine Demonstrantin zeigte ein Plakat mit der Aufforderung "Schützt das Grundgesetz".

Thomas Prudlo: Söder will Verhältnismäßigkeit außer Kraft setzen

Die Einhaltung der Vorsichtsmaßregeln zum Seuchenschutz muss nach Ansicht des ödp-Politikers Prudlo der zentrale Maßstab für die Einschränkung von Grundrechten sein. Was darüber hinausgehe, sei willkürlich und entspreche nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts: "Das war ein Signal an den Herrn Söder, der meint, wenn man die Schranken enger und enger setzt, kann er die Verhältnismäßigkeit außer Kraft setzen."

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